Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 - ALLGEMEINES
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Kauf-, Werklieferungs-, Reparatur- und Wartungsverträge sowie sonstigen Rechtsgeschäfte zwischen dem Blitzgeräteservice Bär, Götz Bär, Röntgenstraße 8, D-97295 Waldbrunn (im Folgenden Blitzgeräteservice Bär) und seinen Kunden.
(2) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen erkennt Blitzgeräteservice Bär nicht an. Sie erlangen keine Wirksamkeit und werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dass Blitzgeräteservice Bär diese ausdrücklich schriftlich anerkennt.
(3) Blitzgeräteservice Bär behält sich an Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und ähnlichen Unterlagen Eigentums- und Urheberrechte vor; diese dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Kunde verpflichtet sich, vertrauliche Informationen und Unterlagen des Blitzgeräteservice Bär nur mit dessen Zustimmung an Dritte weiterzugeben.
§2 - VERTRAGSGEGENSTAND UND VERTRAGSSCHLUSS
(1) Gegenstand des Vertrages ist Erbringung von Reparatur-, Wartungs-, Prüf- und anderen Serviceleistungen an Blitzgeräten und verwandten elektronischen Geräten.
(2) Soweit der Kunde keinen Kostenvoranschlag wünscht und es sich auch nicht um einen Garantie- oder Gewährleistungsfall handelt, gibt der Kunde durch Abgabe oder Einsendung des Auftragsgegenstandes eine verbindliche Erklärung zur Beauftragung der Durchführung der Reparaturleistung durch Blitzgeräteservice Bär ab. Blitzgeräteservice Bär nimmt diesen Auftrag an, in dem Blitzgeräteservice Bär den Auftrag bearbeitet.
(3) Garantiereparaturen werden nur gegen Vorlage des entsprechenden Kaufbelegs ausgeführt. Es gelten die Garantiebestimmungen des Herstellers. Garantiegeräte müssen frei und gut bzw. originalverpackt an Blitzgeräteservice Bär versendet werden. Die Hersteller für die Blitzgeräteservice Bär Garantie- oder Gewährleistungsreparaturen abwickelt können Sie unserer der Website entnehmen. Fehlerbeschreibungen sind dem zur Reparatur eingereichten Gerät beizufügen.
§3 - KOSTENVORANSCHLÄGE
(1) Blitzgeräteservice Bär unterbreitet dem Kunden grundsätzlich einen kostenpflichtigen Kostenvoranschlag, zu welchem Preis die Arbeiten durchgeführt werden können. Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen werden dem Kunden nach entstandenem Aufwand in Rechnung gestellt, da in diesem Zusammenhang nachfolgend aufgeführte notwendige Arbeiten durchgeführt werden:
a. Demontage bzw. Auseinanderbauen
b. Fehlersuche (Fehlersuchzeit = Arbeitszeit), inkl. notwendiger Teilreparatur zur Fehlerermittlung
c. Erstellung des Kostenvoranschlages
(2) Die Kosten hierfür werden auf eine spätere Reparatur angerechnet. Bei Neukauf eines Gerätes entfällt die Kostenvoranschlagsgebühr.
(3) Wenn zur Erstellung von Kostenvoranschlägen Eingriffe in das Gerät notwendig sind und größere Vorreparaturen zur genauen Kostenermittlung ausgeführt werden müssen, werden abgelehnte Kostenvoranschläge anteilig nach benötigtem Zeitaufwand abgerechnet.
Sollten keine oder nur geringe Eingriffe notwendig sein, werden 1,0 Std. Arbeitsaufwand berechnet. Der Stundensatz bei Profoto Geräten beträgt 96,00 € zzgl. MwSt., für alle übrigen Hersteller beträgt 87,00 € zzgl. MwSt. sowie jeweils zzgl. Versandkosten für den Rückversand zum Kunden.
(4) Die Höhe der Kosten kann um bis zu 15 % von dem in dem Kostenvoranschlag angegebenen Betrag abweichen, ohne dass Blitzgeräteservice Bär verpflichtet ist, den Kunden hier von vorab, das heißt vor Durchführung der Leistung, in Kenntnis zu setzen.
(5) Sollte es bei der Durchführung der Reparatur zu einer wesentlichen Überschreitung des Kostenvoranschlages kommen, wird Blitzgeräteservice Bär den Kunden hierüber unverzüglich informieren. Entscheidet sich der Kunde in der Folge gegen die weitere Ausführung der Reparatur, stellt Blitzgeräteservice Bär die bereits geleisteten Arbeiten und verwendeten Teile in Rechnung; das Gerät wird dann unrepariert im Zustand bei Reparaturabbruch zurückversandt.
(6) Sollte Blitzgeräteservice Bär bei der Reparatur weitere reparaturbedürftige Mängel feststellen, die zu einer Erhöhung der Kosten um mehr als 15 % führen, so wird der Kunde hiervon unterrichtet.
(7) Der Kunde hat Blitzgeräteservice Bär in diesem Falle binnen 5 Werktagen schriftlich darüber zu unterrichten, ob diese zusätzliche Reparatur durchgeführt soll. Lehnt der Kunde eine Reparatur der zusätzliche Mängel ab oder meldet er sich binnen dieser Frist nicht schriftlich/ in Textform, so führt Blitzgeräte Bär die Reparatur nur in dem ursprünglich vereinbarten Umfang durch.
(8) Sollte die Funktionalität des Gerätes ohne die zusätzlichen Reparaturen nicht wieder herzustellen sein, so teilt Blitzgeräteservice Bär dies dem Kunden bereits bei der Unterrichtung über den weiteren Mangel mit. Sollte der Auftraggeber die weitergehende Reparatur in diesem Fall ablehnen, so kann eine Reparatur insgesamt nicht erfolgen; das Gerät wird dann unrepariert im Zustand bei Reparaturabbruch zurückversandt. Blitzgeräteservice Bär stellt in diesem Fall die bereits geleisteten Arbeiten und verwendeten Teile in Rechnung.
(9) Nach Unterbreitung des Kostenvoranschlags hat der Kunde 4 Wochen Zeit, die Reparaturleistung zu beauftragen. Lehnt der Kunde den Kostenvoranschlag ab oder erfolgt innerhalb von 4 Wochen keine Rückmeldung durch den Kunden, ist dieser verpflichtet, den Auftragsgegenstand innerhalb von weiteren 2 Wochen nach Ablehnung oder Ablauf der 4 Wochenfrist, abzuholen.
(10) Befindet sich der Kunde mit der Abholung (gemäß §3 (9))des Auftragsgegenstandes in Verzug, berechnet Blitzgeräteservice Bär eine Lagergebühr in Höhe von 20,- € zzgl. MwSt. pro Monat und Auftragsgegenstand oder es erfolgt eine unreparierte Rücksendung mit Berechnung der Gebühr des Kostenvoranschlages.
Kosten und Gefahren der Aufbewahrung bzw. der Rücksendung gehen zu Lasten des Kunden.
(11) Das Versandrisiko in den Fällen der Ziffer §3 (7), (8) und (9.) trägt der Kunde.
§4 - ABNAHME/ VERSAND/ ANNAHMEVERZUG
(1) Die Abnahme erfolgt durch den Kunden bei Abholung im Betrieb von Blitzgeräteservice Bär, soweit nichts anderes vereinbart ist. Im Falle der Versendung gilt die Reparatur/Wartung/Prüfung als abgenommen, wenn vom Kunden keine wesentlichen Mängel bezüglich der Reparaturleistung innerhalb von 7 Tagen nach Eingang des Gerätes beim Kunden schriftlich (per Brief oder E-Mail) gegenüber Blitzgeräteservice Bär geltend gemacht werden.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, den Auftragsgegenstand innerhalb von 2 Wochen ab Zugang der Fertigstellungsanzeige und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung abzuholen. Im Falle der Nichtabnahme kann Blitzgeräteservice Bär von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
(3) Auf Wunsch des Kunden kann der Auftragsgegenstand an ihn versandt werden. Im Fall des Versands erfolgt dieser jeweils versichert auf Kosten des Kunden.
(4) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Auftragsgegen-standes geht, soweit gesetzlich zulässig, auf den Kunden über sobald der Auftragsgegenstand den Betrieb von Blitzgeräteservice Bär verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen.
(5) Befindet sich der Kunde mit der Abholung des Auftragsgegenstandes in Verzug, berechnet Blitzgeräteservice Bär eine Lagergebühr in Höhe von 20,- € pro Monat und Auftragsgegenstand. Kosten und Gefahren der Aufbewahrung gehen zu Lasten des Kunden.
(6) Der Kunde kommt insbesondere in Verzug, wenn er es schuldhaft versäumt den Auftragsgegenstand innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Fertigstellungsanzeige und Überlassung der Rechnung abzuholen und Blitzgeräteservice Bär den Kunden daraufhin zur Abholung aufgefordert hat. Das selbe gilt für Aufträge, bei denen Vorkasse vor dem Versand der reparierten Geräte vereinbart ist und keine Zahlung erfolgt.
§5 - VERGÜTUNG/ RECHNUNGSSTELLUNG/ ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
(1) Bei der Berechnung der Reparatur sind der Reparaturpreis, verwendete Ersatzteile, Materialien, Sonderleistungen und, soweit nicht anderes vereinbart wird, die Kosten für den Transport getrennt auszuweisen. Wird der Auftrag auf Grund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei lediglich zusätzliche Arbeiten besonders aufzuführen sind.
(2) Vergütungen sind grundsätzlich Netto-Preise zuzüglich gesetzlich anfallender Umsatzsteuer (zurzeit 19%).
(3) Die Vergütung ist spätestens binnen 2 Wochen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Kommt der Kunde in Verzug, ist Blitzgeräteservice Bär berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Handelt es sich bei dem Auftraggeber nicht um einen Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, so beträgt der Verzugszins 9% über dem Basiszinssatz.
(4) Beanstandungen des Rechnungsbetrages oder der Werkstattleistung seitens des Auftraggebers sind spätestens zwei Wochen nach Zustellung des Reparaturgegenstandes bzw. nach Rechnungserhalt schriftlich vorzubringen.
(5) Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn sich seine Gegenansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis ergeben und rechtskräftig festgestellt sind.
§6 - EIGENTUMSVORBEHALT/ VERTRAGLICHES PFANDRECHT
(1) Blitzgeräteservice Bär behält sich das Eigentum an allen verwendeten Zubehör- und Ersatzteilen bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem jeweiligen Vertrag vor.
(2) Blitzgeräteservice Bär steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an dem Auftragsgegenstand zu (§647 BGB). Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in einem sachlichen Zusammenhang stehen.
§7 - HAFTUNG
(1) Blitzgeräteservice Bär haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig durch Blitzgeräteservice Bär, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden. Dies gilt nicht für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Im Falle einfacher Fahrlässigkeit, und auch nur im Fall einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erforderlich und notwendig ist, beschränkt sich die Haftung von Blitzgeräteservice Bär der Höhe nach auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens.
(3) Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen von Blitzgeräteservice Bär.
(4) Blitzgeräteservice Bär haftet ausdrücklich nicht dafür, dass der Ursprungszustand des zu reparierenden Gegenstandes nach Erstellung des Kostenvoranschlages wieder hergestellt werden kann.
(5) Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln verjähren, soweit gesetzlich zulässig, ein Jahr nach ab Abnahme des Auftragsgegenstandes. Nimmt der Kunde den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm Sachmängelansprüche nur zu, wenn er sich diese bei Abnahme vorbehält.
(6) Die Verjährungsverkürzung in §8 (5) gilt nicht bei Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten von Blitzgeräteservice Bär, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(7) Eine Haftung von Blitzgeräteservice Bär im Fall des arglistigem Verschweigens des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§8 - GEWÄHRLEISTUNG
(1) Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die ausgeführte Reparatur mit den Defekten, wie Sie vom Kunden mitgeteilt wurden, sowie auf die von Blitzgeräteservice Bär ausgetauschten Bauteile (ausgenommen Glasteile, Kabel und Akkus).
(2) Nimmt der Kunde den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels ab, so stehen ihm Gewährleistungsansprüche nur zu, wenn er sich diese bei Abnahme vorbehält (siehe insbesondere §5 Abs.1.
(3) Von der Gewährleistung ausgenommen sind Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind:
a. ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung des Reparaturgegenstandes
b. normale Abnutzung - insbesondere von Verschleißteilen
c. fehlerhafte oder nachlässige Behandlung
d. unsachgemäße Nachbesserung oder Änderung des Reparaturgegenstandes durch den Auftraggeber oder Dritte
(4) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen zur Mängelbeseitigung und Gewährleistung.
§9 - VERJÄHRUNG
(1) Die Verjährungsfrist für jegliche Gewährleistungsansprüche gegen Blitzgeräteservice Bär beträgt, soweit gesetzlich zulässig - 12 Monate.
§10 - DATENSCHUTZ
(1) Zum Datenschutz gelten die Regelungen unserer Datenschutzerklärung.
§11 - SCHLUSSBESTIMMUNGEN
(1) Erfüllungsort ist der Ort an dem die vereinbarten Leistungen durch Blitzgeräteservice Bär erbracht werden.
(2) Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
(3) Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(4) Die Europäische Kommission stellt unter ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist Blitzgeräteservice Bär nicht verpflichtet und nicht bereit.
(5) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, unter Ausschluss von UN-Kaufrecht sowie der Regelungen des internationalen Privatrechts. Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung, ihrer Entstehung, Wirksamkeit oder Beendigung Waldbrunn Deutschland.
Stand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen 10.05.2021